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Hypermotion X

AGB/Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für die Marktplätze auf der Hypermotion

Für die Marktplätze auf der Hypermotion 2021 gelten folgende Teilnahmebedingungen ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die motion-X GmbH diesen ausdrücklich und mindestens in Textform zustimmt. 

Vertragsschluss
Die motion-X GmbH ("Veranstalter") bietet Unternehmen und Institutionen ("Ausstellern") die Teilnahme an den von ihr organisierten Marktplätzen auf der Hypermotion 2021 an.

Aussteller können das Angebot des Veranstalters durch Übermittlung eines unterschriebenen Anmeldeformular bis zum14.09.2021 annehmen. 

Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem vom Aussteller gewählten Marktplatz und Marktplatz-Paket sowie den gewählten Add-On Modulen und sonstigen Zusatzleistungen. Es gelten ergänzend die Leistungsbeschreibungen des Veranstalters.
Der Veranstalter hat bezüglich der Platzierung, Größe und Lage des Ausstellerstandes ein einseitiges Bestimmungsrecht, welches er nach billigem Ermessen ausüben kann.

Beteiligungsbeiträge
Die Kosten werden den einzelnen Teilnehmer von der motion-X GmbH direkt berechnet. Die Ausstellungsinhalte beinhaltet folgende Positionen:

  • Standmiete
  • Standbau der Marktplätze inklusive aller enthaltenen Elementen
  • Standbetriebskosten (Strom, Wasser etc.)
  • Standreinigung
  • Bewachung
  • Vor- und Nachbereitung-Durchführung des Standes
  • IT-Service und hybride Elemente
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Allgemeine Standgrafik

Alle Sonderkosten (Grafiken, zusätzliche Ausstattung, zusätzliche Tickets, individuelle Add-ons etc.) gehen zu Lasten des Ausstellers.

Zahlungsbedingungen
50% der Ausstellungsgebühren sind nach Anmeldung fällig, der Restbetrag bis 14.09.2021 der Messe. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Beteiligungssumme ist auf das folgende Konto zu überweisen. 

motion-X GmbH
Comerzbank
IBAN: DE31 5104 0038 0713 1600 00
BIC: COBADEFFXXX

Verwendungszweck: Bitte das gebuchte Paket benennen (z.B. "Innovation Leader - Smart Logistics") 

Rücktritt
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt wird; hiervon hat der Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten.

Ein Rücktritt durch den Aussteller ist nach Unterzeichnung nicht mehr möglich. Verzichtet der Aussteller darauf, die ihm zugeteilte Standfläche zu belegen, so hat er den gesamten Beteiligungsbeitrag zu zahlen. Der Rücktritt des Ausstellers bzw. der Verzicht auf die zugeteilte Standfläche wird erst mit dem Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter wirksam.

Bei Ausfall, Erschwerung, Gefährdung, Beeinträchtigung oder Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare, von außen kommende, nicht beherrschbare Umstände wie z.B. Krieg, Terrorakte, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Streik, Unterbrechung der Infrastruktur (z.B. Flugverkehr), Epidemien/Pandemien/sonstige infektiöse Krankheiten (Einstufung durch WHO/RKI, Warnungen des deutschen oder französischen Gesundheitsministeriums) oder gleichwertige Vorfälle höherer Gewalt, führt dies grundsätzlich zur Suspendierung der Leistungspflichten. Die Partei, die sich auf die höhere Gewalt beruft, verpflichtet sich, der anderen Vertragspartei unverzügliche Mitteilung zu dem Umstand und dem Ende des Umstandes der höheren Gewalt zu geben. Darüber hinaus ist sie verpflichtet, die Umstände der höheren Gewalt, die zur konkreten Leistungsverweigerung führen, genau darzulegen und im Streitfall zu beweisen.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss alles ihr Mögliche und Zumutbare unternehmen, um die Folgen des Falles der höheren Gewalt gering zu halten. Bezüglich der Teilnahmegebühren vereinbaren die Parteien Folgendes: Die bis zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalters für Fremdleistungen werden auf die Aussteller zu gleichen Teilbeträgen umgelegt. Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung bereits getätigter bzw. fälligen Zahlungen.

Pandemie
Aktuell besteht eine Pandemie-Lage wegen des Coronavirus/Covid-19. Den Parteien ist daher die Gefahr bewusst, dass die Hypermotion 2021 aufgrund dessen möglicherweise nicht oder ggf. nur digital stattfindet. Tritt dieser Fall ein, werden für die Deckung der bis dahin erbrachten Leistungen bis 30.06.2021 80% des ursprünglichen Beteiligungspreises erstattet, ab dem 01.07.2021 werden 50% des ursprünglichen Beteiligungspreises erstattet. Findet die Veranstaltung unter Auflagen statt verpflichten sich beide Parteien, diese Auflagen auf eigene Kosten einzuhalten. Sollte sich der Veranstalter dafür entscheiden, die Veranstaltung rein digital stattfinden zu lassen, verpflichten sich beide Parteien dazu, den Vertrag einzuhalten. 

Standausrüstung, Gestaltung und Beschriftung
Individuelle Standbaukonzepte werden nur in Ausnahmefällen zugelassen und müssen Komponenten des Gemeinschaftsdesigns beinhalten. Sie bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.

Eine Reduktion der Teilnahmekosten ist ausgeschlossen, auch wenn individuelle Standbaukonzepte auf einer kleineren als der ursprünglich vorgesehenen Fläche umgesetzt werden. 

Versicherung, Verkehrssicherungspflichten und Haftung
Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken, z.B. im Rahmen des Transportes und während der Veranstaltung insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. Der Aussteller hat ausreichend dotierten Haftpflichtversicherungsschutz für Personenschäden und Sachschäden sowie Vermögensschäden vorzuhalten und auf Anforderung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss die Anforderungen in den Bedingungen des Veranstalters erfüllen.

Der Aussteller haftet für alle von ihm zu vertretenen Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen.

Recht am eigenen Bild
Der Aussteller willigt ein, dass während der Veranstaltung Fotografien, Film-, Video und Tonaufnahmen von Ständen und Standpersonal durch den Veranstalter, andere Aussteller oder beauftragte Dritte zum Zweck der Berichterstattung sowie durch Besucher erstellt und veröffentlicht werden dürfen. Der Aussteller willigt ein, dass der Veranstalter Unternehmensdaten und Kontaktdaten von Ansprechpartnern im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet und an Partnerunternehmen oder Dienstleister weitergibt. Der Aussteller willigt ein, dass der Veranstalter die vom Aussteller zur Verfügung gestellten Unterlagen (Präsentationen, Broschüren, Logos etc.) zum Zweck des Marketings ohne Einschränkung vor, während und nach der Veranstaltung veröffentlichen und verbreiten darf. Der Aussteller willigt ein, dass seine Anmeldung vor Beginn der Veranstaltung gegenüber anderen Interessenten kommuniziert werden darf. 

Eine zeitliche Übersicht des Planungsverlaufs der Hypermotion 2021 finden Sie auf www.hypermotion.com oder auf www.hypermotion-x.de.
Wir freuen uns, Sie auf den Marktplätzen auf der Hypermotion vom 14.-16.09.2021 zu begrüßen und stehen Ihnen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

LNC LogisticNetwork Consultants GmbH

LNC LogisticNetwork Consultants GmbH
Georgsplatz 12
30159 Hannover
Telefon: +49 511 35 77 92 0
Fax: +49 511 35 77 92 20
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